Thomas Becker, Peter Bitzyk
Inkrafttreten: Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen des IFRIC 2 entsprechen denen des IAS 32 (überarbeitet 2003). IFRIC 2 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen. Wenn ein Unternehmen IFRIC 2 für Berichtsperioden anwendet, die vor dem 1. Jänner 2005 beginnen, so ist diese Tatsache anzugeben. IFRIC 2 ist rückwirkend anzuwenden.

