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IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen

Deloitte2. AuflDezember 2007

Walter Müller

Inkrafttreten: IFRIC 1 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. September 2004 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Anwendungsbereich und Inhalt

Unternehmen, die verpflichtet sind, Sachanlagen zu demontieren, zu entfernen oder wiederherzustellen befinden sich einerseits im Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen und andererseits von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen.

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