Walter Müller
Inkrafttreten: IFRIC 1 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. September 2004 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Anwendungsbereich und Inhalt
Unternehmen, die verpflichtet sind, Sachanlagen zu demontieren, zu entfernen oder wiederherzustellen befinden sich einerseits im Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen und andererseits von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen.

