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IAS 34 Zwischenberichterstattung

Deloitte2. AuflDezember 2007

Angelika Casey

Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 1999 beginnen.

1. Zielsetzung

IAS 34 regelt Inhalt, Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für die Zwischenberichterstattung (Interim Financial Reporting).

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