Kurt Schweighart
Inkrafttreten: IAS 33 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen, anzuwenden.
1. Zielsetzung
Das Ziel von IAS 33 ist die Vorgabe von Grundsätzen für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie (Earnings per Share, EPS), um Leistungsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmen in der gleichen Berichtsperiode und dem gleichen Unternehmen für verschiedene Perioden zu verbessern.

