Anmerkung:
Die unten identifizierten Zahlungsmittel generierenden Einheiten wurden anhand der vom Konzern gem. IFRS 8 Geschäftssegmente bestimmten berichtspflichtigen Segmente festgelegt (siehe oben Kapitel 6A). Zur Segmentberichterstattung verpflichtete Unternehmen, die IFRS 8 noch nicht anwenden, haben sich auf IAS 14 Segmentberichterstattung zu beziehen (siehe Kapitel 6B).

