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Inhaltsverzeichnis

Sikora1. AuflJuni 2008

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 

I. Grundlagen

  

A. Hintergrund

  

B. Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

   

1. Die wichtigsten Zahlungskarten iwS im Überblick

   

2. Scheck

   

3. Wechsel

  

C. „Unbare Zahlungsmittel“ gemäß § 74 Abs 1 Z 10 StGB

   

1. Zahlungsmittel

   

2. Unbar

   

3. Personengebunden oder übertragbar

   

4. Exkurs: Wertträgereigenschaft von Zahlungsmitteln

   

5. Körperlich

   

6. Erkennbarkeit des Ausstellers

    

a) Aussteller

    

b) Exkurs: Weitere Aussteller auf unbaren Zahlungsmitteln?

     

aa) Unterschrift auf Zahlungskarten

     

bb) Einordnung von Akzepten und Indossamenten

      

aaa) Allgemeines

      

bbb) Scheckindossament

      

ccc) Wechselakzept und Wechselindossament

    

c) Erkennbarkeit

   

7. Schutz vor Missbrauch oder Fälschung

    

a) Unterschrift

    

b) Ausgestaltung

    

c) Codierung

   

8. Bargeldvertretende Funktion

    

a) Bargeldvertretende Funktion im Sinne der Regierungsvorlage

    

b) Stellungnahme

    

c) Zwischenergebnis

    

d) Meinungsstand

    

e) Fazit

   

9. Ausgabe von Bargeld (bargeldverschaffende Funktion)

   

10. Sonderprobleme

    

a) Ausländische unbare Zahlungsmittel

    

b) Beginn und Ende unbarer Zahlungsmittel

     

aa) Zahlungskarten

     

bb) Scheck und Wechsel

    

c) Unbare Zahlungsmittel und deren Abgrenzung gegenüber anderen Gewährschaftsträgern

    

d) Doppelfunktionalitäten

     

aa) Verschiedene unbare Zahlungsmittel auf einer Karte (Hybridkarten)

     

bb) Unbare Zahlungsmittel in Kombination mit einer Urkunde auf einem Träger (Smartcard/Affinity-Karte)

    

e) Exkurs: Paybox

    

f) Exkurs: Weitere Zahlungssysteme

   

11. Fazit - „unbare Zahlungsmittel“

  

D. Systematik und Angemessenheit der Strafdrohung der §§ 241a ff

  

E. Rechtsgut der §§ 241a ff

   

1. Meinungsstand

   

2. Vermögen als mitgeschütztes Rechtsgut?

    

a) Vermögen als Rechtsgut der §§ 241a bis 241c?

     

aa) Argumente für den Schutz des Vermögens als Rechtsgut der §§ 241a bis 241c

     

bb) Stellungnahme

    

b) Vermögen als Rechtsgut der §§ 241e Abs 1 und 241f?

     

aa) Argumente für den Schutz des Vermögens der §§ 241e und 241f

     

bb) Stellungnahme

    

c) Vermögen als geschütztes Rechtsgut des § 241e Abs 3

   

3. Schutz der Institution „unbares Zahlungsmittel“ (§§ 241a ff)

   

4. Rechtsgut der Allgemeinheit?

    

a) Meinungsstand

    

b) Stellungnahme zur Ansicht von Bertel/Schwaighofer

    

c) Stellungnahme zur Ansicht von Schmoller

   

5. Schutz der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs

   

6. Rechtsgut und ratio

   

7. Fazit

 

II. Fälschung unbarer Zahlungsmittel (§ 241a StGB)

  

A. Objektiver Tatbestand

   

1. Tatobjekt/Tathandlungen

   

2. Notwendigkeit des inhaberbezogenen Echtheitsbegriffes?

    

a) Doppelte (aussteller- und inhaberbezogene) Unechtheit

    

b) Doppelte (aussteller- und inhaberbezogene) Echtheit

    

c) Verwechslungstauglichkeit als alternativer Bezugspunkt für die Echtheit

    

d) Fazit: Echtheitsbegriff

  

B. Fälschen unbarer Zahlungsmittel (§ 241a Fall 1)

  

C. Verfälschen eines unbaren Zahlungsmittels (§ 241a Fall 2)

  

D. Nähere Auslegung von „Fälschen“ und „Verfälschen“

   

1. Schreiben oder Verfälschen der Unterschrift auf personengebundenen Zahlungskarten

   

2. Unterschreiben eines Schecks oder Wechsels als Aussteller ieS

   

3. Schreiben oder Verändern von Wechselakzepten

   

4. Schreiben oder Verändern von Wechselindossamenten

   

5. Schreiben oder Verändern von Scheckindossamenten

   

6. Blankettfälschung

   

7. Mehrfaches (Ver-)Fälschen eines unbaren Zahlungsmittels

  

E. Kein Verfälschen

  

F. Subjektiver Tatbestand

   

1. Tatvorsatz

   

2. Erweiterter Vorsatz

    

a) Erweiterter Vorsatz entsprechend den EBRV

    

b) Stellungnahme

  

G. Sonderprobleme

  

H. Abgrenzungen und Konkurrenzen

   

1. Verhältnis der Delikte gegen unbare Zahlungsmittel zueinander

   

2. Verhältnis zu den Vermögensdelikten

    

a) Verhältnis von § 241a zu vermögensbezogenen Beschaffungstaten

    

b) Verhältnis von § 241a zu vermögensbezogenen Verwertungstaten

     

aa) Verhältnis zu § 148a (bzw § 127) und § 149 Abs 2

     

bb) Verhältnis zu § 147 Abs 1 Z 1

      

aaa) Anwendungsbereich von § 147 Abs 1 Z 1

      

bbb) Lösung gemäß den EBRV

      

ccc) Lösung entsprechend der überwiegenden Lehre

      

ddd) Stellungnahme

   

3. Verhältnis von § 241a zu Delikten des 12. Abschnitts

 

III. Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (§ 241e Abs 1 StGB)

  

A. Objektiver Tatbestand

   

1. Tatsubjekt - Tatbestandsausschließende Verfügungsbefugnis

    

a) „nicht oder nicht allein verfügen darf“

    

b) Verfügungsbefugnis - personenbezogene Zahlungskarten

    

c) Alleinverfügungsbefugnis - Wertträger

   

2. Tatobjekt

   

3. Tathandlung - „Sich-Verschaffen“

    

a) Meinungsstand

    

b) Stellungnahme

     

aa) „Behalten eines gefundenen“, „sonst zugekommenen“, „anvertraut“

     

bb) Beispiele

     

cc) Vollendungszeitpunkt der Entfremdung (§ 241e Abs 1)

     

dd) Sonderprobleme

    

c) Fazit

  

B. Subjektiver Tatbestand

   

1. Tatvorsatz gemäß § 241e Abs 1

   

2. Erweiterter Vorsatz gemäß § 241e Abs 1 Fall 1

   

3. Erweiterter Vorsatz gemäß § 241e Abs 1 Fall 2

  

C. Sonderprobleme

  

D. Abgrenzungen und Konkurrenzen

   

1. Verhältnis von § 241e zu den §§ 241a ff

   

2. Verhältnis zu vermögensbezogenen Beschaffungstaten

    

a) Verhältnis von § 241e Abs 1 Fall 1 zu § 127

     

aa) Meinungsstand

     

bb) Stellungnahme

     

cc) „Sonderproblem“ Hybride Zahlungskarten

     

dd) Beispiele zur „Wegnahme“ unbarer Zahlungsmittel

    

b) Verhältnis von § 241e Abs 1 Fall 2 zu § 127

    

c) Verhältnis von § 241e Abs 1 zu § 126a

   

3. Verhältnis von § 241e Abs 1 zu den vermögensbezogenen Verwertungstaten

 

IV. „Gebrauchsverhinderung“ unbarer Zahlungsmittel (§ 241e Abs 3 StGB)

  

A. Objektiver Tatbestand

  

B. Subjektiver Tatbestand

  

C. Sonderprobleme

  

D. Abgrenzungen und Konkurrenzen

   

1. Verhältnis von § 241e Abs 3 zu anderen Delikten gegen unbare Zahlungsmittel

   

2. Verhältnis zu den als Beschaffungstaten begangenen Vermögensdelikten

    

a) Meinungsstand

    

b) Stellungnahme

    

c) Fazit

   

3. Verhältnis von § 241e Abs 3 zu den Urkundendelikten

 

V. Weitere Bestimmungen

  

A. Qualifizierte Begehung (§§ 241a Abs 2, 241e Abs 2)

   

1. Allgemeines

   

2. Stellungnahme

    

a) „Gewerbsmäßige Begehung“

    

b) „Kriminelle Vereinigung“

   

3. Konkurrenzen

  

B. Vorbereitung der Fälschung unbarer Zahlungsmittel (§ 241c StGB)

   

1. Objektiver Tatbestand

    

a) Tatobjekte

    

b) Tathandlungen

   

2. Subjektiver Tatbestand

   

3. Vollendung, Versuch, Beteiligung

   

4. Abgrenzungen und Konkurrenzen/Verhältnis zu § 241a

  

C. Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter unbarer Zahlungsmittel (§ 241b StGB)

   

1. Objektiver Tatbestand

   

2. Subjektiver Tatbestand

   

3. Sonderprobleme

   

4. Abgrenzungen und Konkurrenzen

    

a) Verhältnis von § 241b zu § 241a /Exkurs: Sukzessive Beteiligung

    

b) Verhältnis zu den Vermögensdelikten

  

D. Annahme, Weitergabe oder Besitz entfremdeter unbarer Zahlungsmittel (§ 241f StGB)

   

1. Objektiver Tatbestand

   

2. Subjektiver Tatbestand

   

3. Abgrenzungen und Konkurrenzen

    

a) Verhältnis zu anderen Delikten gegen unbare Zahlungsmittel ieS

    

b) Abgrenzung zu den Vermögensdelikten

  

E. Tätige Reue (§§ 241d und 241g StGB)

   

1. Abwendung der Gefahr

    

a) Abwendung der Gefahr der Verwendung (§ 241d)

    

b) Abwendung der Gefahr nach § 241g

    

c) Sonderprobleme bei der Abwendung der Gefahr gemäß §§ 241d und 241g

    

d) „Vorsatz“ auf Abwendung der Gefahr

   

2. Rechtzeitigkeit

   

3. Freiwilligkeit

  

F. Putative tätige Reue (§§ 241d Abs 2 und 241g Abs 2)

  

G. Sonderprobleme

 

VI. Zusammenfassung

  

A. Begriff „unbares Zahlungsmittel“

  

B. Rechtsgut

  

C. Fälschung unbarer Zahlungsmittel (§ 241a)

  

D. Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (§ 241e Abs 1)

  

E. Gebrauchsverhinderung unbarer Zahlungsmittel (§ 241e Abs 3)

  

F. Qualifizierte Begehung (§§ 241a Abs 2, 241e Abs 2)

  

G. Fazit

Literaturverzeichnis

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