Die vorliegende Untersuchung wurde im Wintersemester 2006/2007 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg als Dissertationsschrift angenommen. Sie hat die mit dem StrafrechtsänderungsG 2004 in Umsetzung europäischer Vorgaben neu eingeführten Straftatbestände (§§ 241a-241g StGB) im Zusammenhang mit „unbaren Zahlungsmitteln“ zum Gegenstand. Ziel war es, diese neuen Strafvorschriften umfassend zu untersuchen, ihren Anwendungsbereich auszuloten und sie rechtspolitisch zu bewerten. Für die vorliegende aktualisierte Fassung konnten dabei Literatur und Rechtsprechung bis März 2008 berücksichtigt werden. Mein Dank gilt all jenen, die zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben. Dies gilt zunächst für meinen Doktorvater, Herrn Dekan Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller. Ihm danke ich für die überaus angenehme Betreuung sowie die Anregungen, mit denen er mich unterstützt hat. Danken möchte ich ferner Herrn Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer für die Übernahme und rasche Erstellung des Zweitgutachtens. Des Weiteren danke ich auch Frau Univ.-Prof. Dr. Anna-Maria Eder; sie hat die vorliegende Untersuchung angeregt. Schließlich danke ich auch Herrn Univ.-Prof. Dr. Walter Berka für die Aufnahme der vorliegenden Arbeit in die Schriftenreihe „RechtPlus“. Mein besonderer Dank gilt im Übrigen meinem Mann, der die Entstehung dieser Arbeit trotz erheblicher eigener Arbeitslast stets fachlich und menschlich gefördert hat. Nicht zuletzt danke ich auch meinen Eltern, die mir eine Universitätsausbildung ermöglicht und mich seit jeher in jeglicher Hinsicht unterstützt haben. |

