A. Das grundsätzliche Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente beim Fahrlässigkeitsdelikt
Eingangsbeispiel:
Der aus der Bank mit der Beute flüchtende Dieb X wird von dem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden PKW-Lenker A angefahren und bleibt verletzt liegen. A wusste nichts von dem Überfall. Ist A wegen § 88 StGB strafbar oder wegen Nothilfe gerechtfertigt?

