Nachstehend werden neben der Rechtsnatur des § 91 StGB, ausgewählte Einzelfragen zum Allgemeinen Teil des StGB sowie dessen Stellung innerhalb der Delikte gegen Leib und Leben iSd §§ 75 bis 95 StGB behandelt. Abschließend richtet sich der Blick auf die praktische Relevanz dieser Bestimmung sowie auf offene Kritikpunkte.

