In Ermangelung einer Legaldefinition lassen sich objektive Strafbarkeitsbedingungen den einzelnen Delikten nur im Wege der Auslegung entnehmen. Vor diesem Hintergrund bildet das vorherrschende Begriffsverständnis den primären Angelpunkt. Hievon ausgehend sind die einzelnen Bestimmungen sowohl nach formalen Kriterien als auch nach ihrem Sinn und Zweck zu untersuchen.

