A. Der Meinungsstand und dessen unbefriedigende dogmatische Aufbereitung
Im bisherigen Verlauf der Arbeit wurde die Frage nach der Wirkung von Übertragungsbeschränkungen nur kursorisch gestreift und im Wesentlichen ohne nähere Erläuterung auf den diesbezüglich jeweils herrschenden Meinungsstand verwiesen876. Gerade dieser Frage kommt freilich besondere Bedeutung für die Verwirklichung der Beschränkungsziele zu. Es geht dabei nämlich um die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Übertragungsbeschränkung; also darum, ob ein Geschäftsanteil auch dann wirksam auf den Erwerber übergeht, wenn die vereinbarten Übertragungsbeschränkungen nicht berücksichtigt werden.

