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Vorwort

Weismann1. AuflJuni 2008

Nach der gesetzlichen Ausgangslage sind GmbH-Geschäftsanteile frei übertragbar (§ 76 Abs 1 GmbHG). Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag Übertragungsbeschränkungen vorzusehen (§ 76 Abs 2 S 3 GmbHG). Wegen der zumeist personalistischen Struktur von GmbHs, die einer freien Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen entgegensteht, werden solche gesellschaftsvertraglichen Übertragungsbeschränkungen in Form von Vinkulierungsklauseln, Vorerwerbsrechten oder sonstigen Beschränkungen des potentiellen Erwerberkreises regelmäßig vereinbart. Darüber hinaus sind Übertragungsbeschränkungen häufig auch außerhalb des Gesellschaftsvertrags in Nebenvereinbarungen (z.B. Syndikatsverträgen) vorgesehen. Trotz der weiten Verbreitung von Übertragungsbeschränkungen wirft deren Anwendung, Wirkung und Reichweite nach wie vor zahlreiche Fragen auf. Diese praxisrelevanten Fragen werden aufgegriffen und im Einzelnen erörtert.

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