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Inhaltsverzeichnis

Machold1. AuflAugust 2009

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 

1. Vorbemerkungen

  

1.1. Judikaturbeispiele

  

1.2. Bloße Vermögensschäden

  

1.3. Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung bloßer Vermögensinteressen

   

1.3.1. Vertrags- und Deliktshaftung

   

1.3.2. Vorvertragliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten

 

2. Entwicklung und Dogmatik der culpa in contrahendo

  

2.1. Österreichisches Recht

   

2.1.1. Überblick über die österreichische Entwicklung

   

2.1.2. Rechtfertigung der Pflichten in contrahendo

  

2.2. Deutsches Recht

   

2.2.1. Überblick über die deutsche Entwicklung

   

2.2.2. Rechtfertigung der Pflichten in contrahendo

  

2.3. Exkurs: Jherings culpa in contrahendo ohne culpa?

 

3. Aufklärungspflichtverletzung versus Abbruch ohne triftigen Grund

  

3.1. Aufklärungspflichtverletzung

  

3.2. Abbruch ohne triftigen Grund

 

4. Aufklärungspflicht in Lehre und Rechtsprechung

  

4.1. Vorbemerkungen: Kontaktaufnahme zu geschäftlichen Zwecken

  

4.2. Österreichische Lehre

   

4.2.1. Einigkeit über die essentialia negotii

   

4.2.2. Verhalten, das auf sicheren Abschluss schließen lässt

   

4.2.3. Möglichkeit des Scheiterns der Vertragsverhandlungen

   

4.2.4. Erkennbarkeit von Dispositionen

    

4.2.4.1. Kumulative Voraussetzung?

    

4.2.4.2. Alternative Voraussetzung?

   

4.2.5. Abschließender Überblick über die österreichische Lehre

  

4.3. Österreichische Judikatur

   

4.3.1. Judikaturbeispiele

    

4.3.1.1. „Golddukaten“ - 5 Ob 626/76

    

4.3.1.2. „Kreditvertrag“ - 1 Ob 617/79

    

4.3.1.3. „Fieberthermometer“ - 3 Ob 504/83

    

4.3.1.4. „Zwangsversteigerung“ - 7 Ob 669/86

    

4.3.1.5. „Geschirrspülanlage“ - 2 Ob 506/86

    

4.3.1.6. „Hotelbetrieb“ - 8 Ob 581/87

    

4.3.1.7. „Pensionsabfindung“ - 9 ObA 43/92

    

4.3.1.8. „Preisrichter“ - 4 Ob 571/95

    

4.3.1.9. „Lebensmittelmarkt“ - 4 Ob 2292/96d

    

4.3.1.10. „Dienstvertrag“ - 8 ObA 176/00s

    

4.3.1.11. „Lüftungsanlage“ - 8 Ob 109/05w

    

4.3.1.12. 2 Ob 160/06b und 3 Ob 7/07m

    

4.3.1.13. „Medizinisches Zentrum“ - 6 Ob 71/08x

   

4.3.2. Analyse der österreichischen Judikatur

    

4.3.2.1. Einigkeit über den Vertragsinhalt

    

4.3.2.2. Erkennbarkeit von Dispositionen als kumulative Voraussetzung

    

4.3.2.3. Keine Beschränkung auf die von Ostheim beschriebenen Verhaltensmuster

    

4.3.2.4. Abweichungen vom Konzept der drei Voraussetzungen

   

4.3.3. Abschließender Überblick über die österreichische Judikatur

  

4.4. Deutsche Lehre

   

4.4.1. Einigkeit über die essentialia negotii

   

4.4.2. Verhalten, das auf sicheren Abschluss schließen lässt

   

4.4.3. Möglichkeit des Scheiterns der Vertragsverhandlungen

   

4.4.4. Erkennbarkeit von Dispositionen

   

4.4.5. Abschließender Überblick über die deutsche Lehre

  

4.5. Deutsche Judikatur

 

5. Stellungnahme zum Bestehen einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht

  

5.1. Rechtsanalogie

  

5.2. Teleologische Lücke

  

5.3. Anhaltspunkte vorvertraglicher Pflichten im ABGB

   

5.3.1. Irrtumsrecht

   

5.3.2. Rechtlich Unmögliches und faktisch Absurdes

   

5.3.3. Ursprünglicher und unbehebbarer Mangel einer Speziesschuld

   

5.3.4. Haftung eines falsus procurator

   

5.3.5. Haftung eines beschränkt Geschäftsfähigen

  

5.4. Analogieschluss?

   

5.4.1. Verbot der Irreführung über das Bestehen eines gültigen Vertrags

   

5.4.2. Methode eines Analogieschlusses

   

5.4.3. Keine Haftung für das Inaussichtstellen eines Vertragsabschlusses

   

5.4.4. Gegenstimmen

   

5.4.5. Stellungnahme

    

5.4.5.1. Erhöhte Gefährdung

    

5.4.5.2. Funktionsfähigkeit des Geschäftsverkehrs

    

5.4.5.3. Zumutbarkeit

    

5.4.5.4. Ergebnis

  

5.5. Verbot der Irreführung über einen sicheren Vertragsabschluss in der Zukunft

   

5.5.1. Anwendung durch die Lehre

   

5.5.2. Eigene Ansicht

  

5.6. Vergleich zwischen der herrschenden Meinung und der eigenen Ansicht

   

5.6.1. Übereinstimmung in der Ablehnung einer formallogischen Sichtweise

   

5.6.2. Unterschiede in der Begründung

   

5.6.3. Voraussetzungen einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht

    

5.6.3.1. Verhalten, das auf sicheren Abschluss schließen lässt

    

5.6.3.2. Konkretisierung eines solchen Verhaltens

    

5.6.3.3. Vorhersehbarkeit der Möglichkeit des Scheiterns

    

5.6.3.4. Konkretisierung der Vorhersehbarkeit

    

5.6.3.5. Erkennbarkeit von Dispositionen

    

5.6.3.6. Abschließender Überblick

  

5.7. Illustration der eigenen Ansicht anhand von Judikaturbeispielen

   

5.7.1. 5 Ob 626/76

   

5.7.2. 8 Ob 581/87

   

5.7.3. 1 Ob 617/79

 

6. Abbruch ohne triftigen Grund in Lehre und Rechtsprechung

  

6.1. Vorbemerkungen

  

6.2. Bedürfnis nach einem Schadenersatzanspruch

  

6.3. Österreichische Lehre

   

6.3.1. Verschuldensabhängige Ansätze

    

6.3.1.1. Verbot des venire contra factum proprium

    

6.3.1.2. Verbot des Abbruchs ohne triftigen Grund

    

6.3.1.3. Analogie zu §§ 45, 46

   

6.3.2. Verschuldensunabhängige Ansätze

    

6.3.2.1. Analogie zu § 1003

    

6.3.2.2. Analogie zu § 878 und Art 8 Nr 11 aF der 4. EVHGB

   

6.3.3. Triftiger Grund

   

6.3.4. Abschließender Überblick über die österreichische Lehre

  

6.4. Österreichische Judikatur

   

6.4.1. Judikaturbeispiele

    

6.4.1.1. „Wassertechnik“ - 9 ObA 104/90

    

6.4.1.2. „Ortsbild“ - 4 Ob 515/91

    

6.4.1.3. „Call Center“ - 10 Ob 10/05a

   

6.4.2. Analyse der österreichischen Judikatur

    

6.4.2.1. Verbot des Abbruchs ohne triftigen Grund

    

6.4.2.2. Einigkeit über die essentialia negotii

    

6.4.2.3. Triftiger Grund

   

6.4.3. Abschließender Überblick über die österreichische Judikatur

  

6.5. Deutsche Lehre

   

6.5.1. Verschuldensabhängige Ansätze

    

6.5.1.1 Verbot des venire contra factum proprium

    

6.5.1.2. Einseitiges Leistungsversprechen

    

6.5.1.3. Verbot des Abbruchs ohne triftigen Grund

   

6.5.2. Verschuldensunabhängige Ansätze

    

6.5.2.1. Analogie zu § 122 oder zu §§ 122, 179, 1298 ff BGB

    

6.5.2.2. Freie richterliche Rechtsfortbildung in Anlehnung an die §§ 1298 ff BGB

   

6.5.3. Triftiger Grund

   

6.5.4. Abschließender Überblick über die deutsche Lehre

  

6.6. Deutsche Judikatur

 

7. Stellungnahme zum Abbruch ohne triftigen Grund

  

7.1. Vorbemerkungen

   

7.1.1. Zum Ausgangspunkt

   

7.1.2. Zum Bedürfnis nach einem Schadenersatzanspruch

  

7.2. Stellungnahme zum Verbot des venire contra factum proprium

   

7.2.1. Verbot des venire contra factum proprium aus deutscher Sicht

    

7.2.1.1. Generalklausel des § 242 BGB und unzulässige Rechtsausübung

    

7.2.1.2. Unzulässige Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens

   

7.2.2. Verbot des venire contra factum proprium aus österreichischer Sicht

   

7.2.3. Vertrauensschutz - Grundsätzliches

   

7.2.4. Positiver Vertrauensschutz im Zuge von Vertragsverhandlungen

    

7.2.4.1. Deutsches Recht

    

7.2.4.2. Österreichisches Recht

   

7.2.5. Negativer Vertrauensschutz

    

7.2.5.1. Deutsches Recht

    

7.2.5.2. Österreichisches Recht

    

7.2.5.3. Stellungnahme zum österreichischen Recht

   

7.2.6. Konsequenzen für eine Haftung nach dem Scheitern von Vertragsverhandlungen

  

7.3. Stellungnahme zu einer Analogie zu § 1003

   

7.3.1. § 1003 in Lehre und Rechtsprechung

   

7.3.2. Stellungnahme

  

7.4. Stellungnahme zu einer Analogie zum Verlöbnisrecht

   

7.4.1. Österreichisches Verlöbnisrecht

    

7.4.1.1. Rechtsnatur des Verlöbnisses

    

7.4.1.2. Pflichten aufgrund eines Verlöbnisses?

    

7.4.1.3. „Gegründete Ursache zu dem Rücktritte“

    

7.4.1.4. Haftungsumfang

   

7.4.2. Gegenüberstellung zum deutschen Verlöbnisrecht

   

7.4.3. Zweck eines Verlöbnisses

   

7.4.4. Stellungnahme zu Küppers Kritik an einer Analogie zum Verlöbnisrecht

   

7.4.5. Analogieschluss?

    

7.4.5.1. Canaris Argumentation zum deutschen Recht

    

7.4.5.2. Parallelen

    

7.4.5.3. Stellungnahme zu einem Analogieschluss im österreichischen Recht

  

7.5. Stellungnahme zu einem Verbot des Abbruchs ohne triftigen Grund

 

8. Ergebnis

  

8.1. Keine Haftung für einen Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund

  

8.2. Paradoxes Ergebnis?

   

8.2.1. Vorbemerkungen

   

8.2.2. Rückgriff auf das Konzept der Aufklärungspflichtverletzung

 

9. Verhandlungen über einen formgebundenen Vertrag

  

9.1. Fragestellung

  

9.2. Deutscher Meinungsstand

   

9.2.1. Deutsche Judikatur

   

9.2.2. Deutsche Lehre

   

9.2.3. Systematisierung des deutschen Meinungsstands

   

9.2.4. Modifikation dieses Konzepts durch Heiss

  

9.3. Österreichisches Recht

   

9.3.1. Anwendungsbereich

   

9.3.2. Stellungnahme zu Schadenersatzansprüchen

 

10. Exkurs: Sonderfälle

  

10.1. Scheinverhandlungen

   

10.1.1. Judikaturbeispiel

   

10.1.2. Irreführung durch Scheinverhandlungen

  

10.2. Letter of intent

   

10.2.1. Begriff des letter of intent

   

10.2.2. Schadenersatzrechtliche Konsequenzen

   

10.2.3. Verbot der Irreführung über die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses

   

10.2.4. Stellungnahme zum österreichischen Recht

   

10.2.5. Illustration anhand eines Fallbeispiels

 

11. Exkurs: Drittwirkung

  

11.1. Darstellung des dreipersonalen Verhältnisses

  

11.2. Fragestellung

  

11.3. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  

11.4. Drittschutz im vorvertraglichen Bereich

 

12. Umfang des Ersatzes

  

12.1. Positives oder negatives Interesse?

   

12.1.1. Aufklärungspflichtverletzung

   

12.1.2. Abbruch ohne triftigen Grund

   

12.1.3. Zwischenergebnis

  

12.2. Positiver Schaden und entgangener Gewinn

   

12.2.1. Positiver Schaden

   

12.2.2. Versäumte Abschlussgelegenheiten - entgangener Gewinn?

   

12.2.3. Exkurs: Einsatz der eigenen Arbeitskraft

    

12.2.3.1. Fragestellung

    

12.2.3.2. Schadensbehebung durch den Geschädigten

    

12.2.3.3. Ersatz des ideellen Schadens

    

12.2.3.4. Abstellen auf den Eintritt eines Vermögensschadens

    

12.2.3.5. Kritik durch Koziol und Ch. Huber

  

12.3. Schutzzweck der verletzten Norm

   

12.3.1. Scheinverhandlungen

   

12.3.2. Eindruck eines sicheren Abschlusses

   

12.3.3. Begrenzung des Vertrauensschadens mit hypothetischem Erfüllungsinteresse

  

12.4. Zusammenfassung

 

13. Grenzüberschreitende Vertragsverhandlungen

  

13.1. UN-Kaufrecht

   

131.1. Entstehungsgeschichte

   

13.1.2. Heranziehung allgemeiner Grundsätze des UN-Kaufrechts

   

13.1.3. Kritik

  

13.2. Kollisionsrecht

  

13.3. Gerichtsstand - EuGVVO

   

13.3.1. Vorbemerkungen

   

13.3.2. Tacconi

   

13.3.3. Deutsche Lehre

   

13.3.4. Stellungnahme

   

13.3.5. Ubiquitätsprinzip

 

14. Zusammenfassung der Ergebnisse

Entscheidungsübersicht

Literaturverzeichnis

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