Die vorliegende Untersuchung wurde im April 2009 als Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg eingereicht. Meinem Erstbetreuer Herrn Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka gebührt größter Dank für seine vielfältige Unterstützung und seine ständige Diskussionsbereitschaft. Er hat wesentlich zum Entstehen dieser Arbeit beigetragen. Überdies danke ich Herrn Univ.-Prof. Dr. Georg Graf für wertvolle Hinweise und die zügige Erstellung des Zweitgutachtens und Herrn Univ.-Prof. Dr. Walter Berka für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe.

