V.1. Allgemeines
Die Patientenverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung und stellt eine Willenserklärung dar, mit welcher eine Verfügung für die Zukunft getroffen wird. Seit dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes am 1.7.2007 ist die Bestellung eines Sachwalters auch dann unzulässig, wenn durch eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist (vgl § 268 Abs 2 S 2 ABGB).

