vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Die Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung141141 Entscheidungen des OGH werden im Folgenden mit Datum und Geschäftszahl zitiert. Von der Anführung sämtlicher Fundstellen wurde Abstand genommen, um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten. Eine vollständige Auflistung sämtlicher Fundstellen der zitierten Entscheidungen findet sich im Judikaturverzeichis.

Foerster1. AuflSeptember 2006

1. Allgemeines

1.1. Anlassfälle

Der OGH hat in zahlreichen Entscheidungen zu der Abgrenzung der Geschäftsraummiete von der Unternehmenspacht Stellung genommen. Dabei handelt es sich überwiegend um Verfahren über die Aufkündigung des Bestandverhältnisses. In der Regel behauptet der Bestandgeber in seiner Aufkündigung, das Bestandverhältnis sei ein Pachtvertrag. Der Bestandnehmer wendet dann ein, es handle sich um ein Mietverhältnis, auf das der Kündigungsschutz des MRG anwendbar wäre, weshalb die Kündigung mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 30 MRG unzulässig sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!