1. Allgemeines
1.1. Anlassfälle
Der OGH hat in zahlreichen Entscheidungen zu der Abgrenzung der Geschäftsraummiete von der Unternehmenspacht Stellung genommen. Dabei handelt es sich überwiegend um Verfahren über die Aufkündigung des Bestandverhältnisses. In der Regel behauptet der Bestandgeber in seiner Aufkündigung, das Bestandverhältnis sei ein Pachtvertrag. Der Bestandnehmer wendet dann ein, es handle sich um ein Mietverhältnis, auf das der Kündigungsschutz des MRG anwendbar wäre, weshalb die Kündigung mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 30 MRG unzulässig sei.

