2.1. Die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten
Die Anfänge des ehelichen Unterhaltsrechts in Österreich reichen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Damals wurde von den Verfassern des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von 181186 mit dem § 91 eine Bestimmung geschaffen, welche erstmals die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten im Verhältnis zueinander regelte. Diese Norm bildete bis zum 31.12.1975 (dem Inkrafttreten des BG über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 1975/412, am 1.1.1976) die Grundlage des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau gegenüber ihrem Gatten.87

