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2. Geschichtlicher Rückblick - das ABGB von 1811

1. AuflMai 2007

2.1. Die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten

Die Anfänge des ehelichen Unterhaltsrechts in Österreich reichen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Damals wurde von den Verfassern des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von 18118686 „Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch für die gesamten deutschen Erblande des Kaisers“, Kundmachungspatent vom 1.6.1811, JGS 946, in Kraft am 1.1.1812. mit dem § 91 eine Bestimmung geschaffen, welche erstmals die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten im Verhältnis zueinander regelte. Diese Norm bildete bis zum 31.12.1975 (dem Inkrafttreten des BG über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 1975/412, am 1.1.1976) die Grundlage des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau gegenüber ihrem Gatten.8787 Lackner, Das neue Unterhaltsrecht der Ehegatten in der Praxis, ÖJZ 1977, 197 (197); vgl auch EB RV 851 BlgNR 13. GP 31 ff; Sperl, Das Unterhaltsrecht im Lichte der sozialen Entwicklung, JBl 1970, 226 (227).

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