In Zusammenarbeit mit Ärzten, medizinischen Einrichtungen381 und Universitäten gilt es für den Auftraggeber grundlegende Prinzipien zu berücksichtigen, um möglichen strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Ein sensibles Vorgehen mit genauer Dokumentation der durchgeführten Projektschritte, des dadurch erworbenen bzw geleisteten Honorars sowie sonstiger Einnahmen/Ausgaben ist vor dem Hintergrund der Bestechungsdelikte (§§ 304 ff StGB) anzuraten, wie der Herzklappenskandal382 in Deutschland gelehrt hat. Diese Prinzipien sollen das Strafbarkeitsrisiko minimieren.383 Ratsam ist daher, die Prinzipien bei allen drittmittelfinanzierten Kooperationsformen zu beachten. Falls es für das Unternehmen interne Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern oder Universitäten gibt, ist anzuraten, die strikte Einhaltung der folgenden Prinzipien in diesen Richtlinien festzuschreiben.

