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2. Grundlegende Prinzipien (Hartmann)

1. AuflMärz 2008

In Zusammenarbeit mit Ärzten, medizinischen Einrichtungen381381Der Begriff „medizinische Einrichtung“ umfasst in Folge sowohl universitäre als auch außeruniversitäre Forschungszentren. Damit sollen auch Forschungskooperationen angesprochen werden, die dem universitären Bereich nicht zuzurechnen sind. und Universitäten gilt es für den Auftraggeber grundlegende Prinzipien zu berücksichtigen, um möglichen strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Ein sensibles Vorgehen mit genauer Dokumentation der durchgeführten Projektschritte, des dadurch erworbenen bzw geleisteten Honorars sowie sonstiger Einnahmen/Ausgaben ist vor dem Hintergrund der Bestechungsdelikte (§§ 304 ff StGB) anzuraten, wie der Herzklappenskandal382382Vgl im Einzelnen zum Herzklappenskandal und den Konsequenzen daraus: Dieners, Zwischen Kooperation und Korruption, KMA (02/2001) 72 mwN; Dieners/Taschke, Die Kooperation der medizinischen Industrie mit Ärzten und Krankenhäusern - Die aktuelle Rechtsprechung und ihre Konsequenzen, Pharma Recht (2000) Heft 20, 309 ff. in Deutschland gelehrt hat. Diese Prinzipien sollen das Strafbarkeitsrisiko minimieren.383383Zum hohen praktischen Stellenwert von Handlungsempfehlungen: Dieners/Lembeck/Taschke, Der „Herzklappenskandal“ - Zwischenbilanz und erste Schlussfolgerungen für die weitere Zusammenarbeit der Industrie mit Ärzten und Krankenhäusern, PharmR, Heft 6 (1999) 156. Ratsam ist daher, die Prinzipien bei allen drittmittelfinanzierten Kooperationsformen zu beachten. Falls es für das Unternehmen interne Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern oder Universitäten gibt, ist anzuraten, die strikte Einhaltung der folgenden Prinzipien in diesen Richtlinien festzuschreiben.

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