1.1 Einzelne Kooperationsformen
Die Universitäten arbeiteten drittmittelfinanziert vor allem mit Industrie, Wirtschaft und der öffentlichen Hand in vielerlei Hinsicht zusammen182 und schließen entsprechende Forschungskooperationsverträge. Die Formen der Zusammenarbeit, somit die vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Drittmittelforschung, sind vielfältig. Mögliche, auf Leistungsaustausch gerichtete Vertragstypen - auf die im Einzelnen noch einzugehen sein wird - sind Prüfungsverträge über Arzneimittel, Medizinprodukte und Anwendungsbeobachtungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Beraterverträge, Sponsor- und Werbeverträge, Referentenverträge, Autorenverträge sowie Mischverträge. Bei einer Vielzahl dieser Verträge ist die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Auftrag Dritter, somit ein Forschungsauftrag, Vertragsgegenstand: Forschungsaufträge sind Rechtgeschäfte zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, auf deren Basis sich einerseits der Auftragnehmer zur Erbringung einer bestimmten Forschungsleistung183 innerhalb einer bestimmten Frist sowie (zumeist) zur Abtretung von Rechten an den Forschungsergebnissen, und andererseits der Auftraggeber zur Bezahlung eines Entgelts verpflichten.184 In all diesen Fällen handelt es sich um Auftragsforschung, einen Teilbereich der Drittmittelforschung. Nicht zu vergessen ist, dass es daneben noch andere Formen der Drittmittelforschung gibt, wie zB die Forschung unter Nutzung von öffentlichen Drittmitteln oder sonstigen Zuwendungen. Diese Formen der Drittmittelforschung sind zumeist nicht direkt auf Leistungsaustausch gerichtet.

