12.5.2.1. Kritische Cash-Flow-Tangente
In Anlehnung an Rappaport und unter Abstützung auf die stark vereinfachenden Prämissen, dass das zu führende/steuernde/bewertende Unternehmen eine unbegrenzte Lebensdauer habe und einen nominell gleich bleibenden Cash-Flow verzeichne, ergibt sich für den Unternehmenswert folgende Berechnungsformel:

