Medikamente verfügen heute über gesetzlich vorgeschriebene Beipackzettel mit Hinweisen zu allfälligen Nebenwirkungen. Bei der Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden fehlen entsprechende Hinweise leider noch, wären aber aus denselben Gründen nachdrücklich zu fordern! Die Anwendung eines DCF-Modells mit einem aus dem CAPM abgeleiteten Zinssatz müsste daher z. B. von folgender Formulierung eingeleitet werden: „Das CAPM wurde nicht zur Unternehmensbewertung, sondern zur Optimierung von Wertpapierportfolios entwickelt. Es ist in Praxis wie Theorie umstritten und es existieren zahlreiche konkurrierende Modelle (APT, Fama-French etc.). Im Rahmen des CAPM wird lediglich das systematische (Markt-)Risiko, nicht hingegen das unsystematische (Unternehmens-)Risiko berücksichtigt. Die gemäß CAPM errechneten Beta-Faktoren entstammen historischen Zeitreihen, werden aber bei der Unternehmensbewertung in den Zinssätzen gleichwohl auf zukünftige Zahlungsströme angewendet. Die zentralen Prämissen des CAPM sind: Gleiche Erwartungshaltungen aller Marktteilnehmer; vollständige Information aller Marktteilnehmer; Abwesenheit von Transaktionskosten; beliebige Teilbarkeit der Unternehmensanteile; alle Marktteilnehmer kennen alle stochastischen Größen aller Wertpapiere bzw. Wertpapierkombinationen; alle Marktteilnehmer maximieren ihr Endvermögen in t = 1 und orientieren sich angesichts der Unsicherheit an der erwarteten Rendite und dem Risiko ihres Portfolios.“

