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9.2. Bekanntgabe des Honorars

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

Die Bekanntgabe des Honorars für den Gutachter im Gutachten selbst erhöht die Transparenz für alle Beteiligten und stellt (durch den dadurch einsetzenden Wettbewerb) ein regulierendes Moment bei der Preisgestaltung dar. Andererseits signalisiert es jedoch mitunter auch die Intensität der Beschäftigung des Gutachters mit der konkreten Fragestellung (= Aufwand der Unternehmensanalyse).



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