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9.1.  Genaue Angabe der Auftraggeber und deren Interessenlage

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

In diesem einleitenden Teil des Gutachtens gibt der Gutachter seine Auftraggeber sowie deren Rolle im gegenständlichen Verfahren bekannt (z. B. Verkäufer, Käufer etc.). Als Interessenlage sollte nicht nur z. B. ein „möglichst hoher Verkaufspreis“ angeführt werden, sondern es sollten detailliertere Angaben erfolgen wie z. B.: „Erzielung eines Veräußerungsgewinns von zumindest XXX.XXX,- € nach Steuern sowie nach Entschädigung der im letzten Jahr vorgenommenen Erweiterungsinvestitionen in Höhe von YYY.YYY,- €“.

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