Eine geplante Gewinnausschüttung ist, ebenso wie nach den HGB-Bestimmungen, ins kurzfristige Fremdkapital umzugliedern, was nach IAS 10.11 für die Darstellung im IAS/IFRS-Abschluss verboten ist.
Eine geplante Gewinnausschüttung ist, ebenso wie nach den HGB-Bestimmungen, ins kurzfristige Fremdkapital umzugliedern, was nach IAS 10.11 für die Darstellung im IAS/IFRS-Abschluss verboten ist.
