3.3.4.1 Buchwertmethode
Wie bereits erläutert, muss im Zuge der Buchwertmethode der Unterschiedsbetrag (bestehend aus den Teilkomponenten „stille Reserven“ und „Firmenwert“) nicht betragsmäßig aufgespaltet werden. Zudem muss der Unterschiedsbetrag lediglich im Jahr der Erstkonsolidierung vermerkt werden.
Dementsprechend kann aus bilanzanalytischer Sicht zumeist aufgrund von fehlenden Informationen keinerlei Aufbereitung durchgeführt werden.

