Der entscheidende Mangel aller statischen Investitionsrechnungsverfahren besteht darin, dass der Zeitfaktor keine bzw. keine ausreichende Berücksichtigung findet. Ob ein bestimmter Betrag an Kosten bzw. Ausgaben oder Erträgen bzw. Einnahmen im ersten, in einem späteren oder gar erst im letzten Nutzungsjahr anfällt, hat hiermit auf das Ergebnis der Rechnung keinen bzw. keinen adäquaten Einfluss, da im Investitionszeitpunkt nicht mit den zinseszinsenmäßig berechneten Barwerten zukünftiger Erfolge (Einnahmenüberschüsse), sondern mit deren nominellen Beträgen gerechnet wird. Dieser Mangel macht sich insbesondere bei der Berechnung der Vorteilhaftigkeit längerfristiger Investitionsobjekte bemerkbar, was bei kapitalintensiveren („größeren“) Investitionsobjekten dazu führen sollte, auf die Anwendung statischer Kalküle zu verzichten!

