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Kap 22. Publizität

Roth/Fitz2. AuflSeptember 2006

1. Gesetzliche Regelung, Abstufungen

713
Zur Publizität des Jahresabschlusses (nebst Lagebericht) sind nur die Kapitalgesellschaften einschließlich ihrer Konzerne verpflichtet, und die Intensität der Publizitätspflicht stuft das UGB einerseits nach der Rechtsform zwischen AG und GmbH, andererseits nach drei Größenklassen ab.

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