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D. Die Gleitpension nach § 14 Abs 1 AVRAG

Thöny1. AuflOktober 2007

1. Relevanz

Diese Form der Teilzeit ist aufgrund des Umstandes, dass die Gleitpension nur noch bei Pensionsstichtagen vor 2004 in Anspruch genommen werden konnte von rein historischem Interesse.

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