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B. Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung nach MSchG bzw. VäterkarenzG

Thöny1. AuflOktober 2007

1. Geringfügige Beschäftigung

Entsprechend den Bestimmungen des MSchG ist es möglich, während einer Karenz aus Anlass der Mutterschaft eine geringfügige Beschäftigung auch zum selben Arbeitgeber aufzunehmen. Es handelt sich hierbei um ein rechtlich völlig vom karenzierten Arbeitsverhältnis unabhängiges Vertragsverhältnis.

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