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A. Geringfügige Beschäftigung

Thöny1. AuflOktober 2007

1. Sozialrechtliche Besonderheiten

Die geringfügige Beschäftigung ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht als Teilzeitbeschäftigung zu qualifizieren. Charakterisiert ist sie durch eine festgelegte Wertgrenze, die derzeit294294Ab 1. 1. 2007. € 26,20 täglich bzw. € 341,16 monatlich beträgt. Sofern diese Wertgrenze nicht überschritten wird liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Die tägliche Grenze ist für Arbeitsverhältnisse, die kürzer als einen Monat dauern, die monatliche Grenze für Beschäftigungsverhältnisse, die mindestens einen Kalendermonat dauern oder unbefristet sind, anzuwenden. Für 2008 beträgt die tägliche Grenze voraussichtlich € 26,80 täglich bzw. € 349,01 monatlich.295295Diese Werte sind unter Vorbehalt zu verstehen, es gilt diesbezüglich die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt abzuwarten.

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