Zu beachten ist, dass zahlreiche Kollektivverträge demonstrativ oder abschließend Dienstverhinderungsgründe regeln und zumeist auch vorsehen, für welchen Zeitraum dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung gewährt wird. Diese Regelungen sind daher stets zu beachten (siehe auch die Ausführungen unter Rz 266). Im Folgenden werden die wichtigsten sonstigen Dienstverhinderungsgründe dargestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Abtreibung

