Wie lange ist das Entgelt fortzuzahlen?
Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers aus sonstigen wichtigen, die Person des Arbeitnehmers betreffenden Gründen ist, dass der Arbeitnehmer nur eine „verhältnismäßig kurze Zeit“ an der Dienstleistung verhindert ist. Aufgrund dieser flexiblen Regelung ist die verhältnismäßige Kürze der Dienstverhinderung im jeweiligen Anlassfall zu beurteilen.

