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6. Verhaltenspflichten im Krankenstand

Lindmayr1. AuflOktober 2006

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Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er zunächst seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich melden und von einem Arzt bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen vorzulegen (siehe dazu ausführlich in Kap. B.3., Rz 67 ff). Damit sind jedoch noch nicht sämtliche Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers aufgezählt, die diesen während eines Krankenstandes treffen. Was ein Arbeitnehmer im Krankenstand zu tun bzw. zu unterlassen hat, welche Kontrollen durch den Arbeitgeber er zu dulden hat und wie der Arbeitgeber beim Verdacht auf einen Krankenstandsmissbrauch vorgehen kann, wird in diesem Kapitel näher erläutert.

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