vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.4. Folgen bei Nichtvorlage einer Krankenstandsbestätigung

Lindmayr1. AuflOktober 2006

100
Ein Arbeitnehmer ist nach § 8 Abs 8 AngG bzw. § 4 Abs 1 EFZG verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine vorliegende Dienstverhinderung ohne Verzug anzuzeigen und auf Verlangen des Arbeitgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine Bestätigung über Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Kommt er einer dieser Verpflichtungen nicht nach, so verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt (§ 8 Abs 8 AngG, § 4 Abs 4 EFZG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!