Angemessenheit von Leasingfahrzeugen: auszugehen ist von den Anschaffungskosten (Listenpreis abzüglich allfälliger Preisnachläss), die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden ohne Berücksichtigung einer Depotzahlung
VwGH 06.07.2006 2003/15/0118
ÖStZB 2007/187
SWK R 5 131/2007