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EStG1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit b

55. AuflDezember 2007

597
Angemessenheit von Leasingfahrzeugen: auszugehen ist von den Anschaffungskosten (Listenpreis abzüglich allfälliger Preisnachläss), die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden ohne Berücksichtigung einer Depotzahlung

VwGH 06.07.2006 2003/15/0118
ÖStZB 2007/187
SWK R 5 131/2007

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