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EStG1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit a

55. AuflDezember 2007

591
Beruflich getragene Kleidung einer Spitalsärztin (Kompressionsstrümpfe, T-Shirts, weiße Jeans) nicht als Werbungskosten abzugsfähig

UFS Graz 04.12.2006 RV/0499-G/06
Kuprian Martin, UFS 58/2007

Werbungskosten, Arbeitskleidung, Spitalsärztin

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