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8. Risikohaftung des Arbeitgebers (insb für Schäden auf Dienstreisen)

Kraft1. AuflOktober 2004

Was versteht man unter Risikohaftung?

Als Risikohaftung bezeichnet man die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers für typische Gefahren der Arbeitnehmertätigkeit. Erfasst werden demnach Schäden des Arbeitnehmers, die als typische („arbeitsadäquate“) Folge der dienstlichen Tätigkeit anzusehen sind.

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