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7. Verschuldenshaftung des Arbeitgebers für Sachschäden

Kraft1. AuflOktober 2004

Gilt die Verschuldenshaftung des Arbeitgebers für alle Schäden?

Die auf dem allgemeinen Schadenersatzrecht des ABGB beruhende Verschuldenshaftung trifft den Arbeitgeber im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern nur bei Sach- und sonstigen Vermögensschäden. Für Personenschäden existiert nämlich eine Sonderregelung, durch die die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall bzw Berufskrankheit auf Vorsatz eingeschränkt wird (siehe Kapitel 10.).

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