Gilt die Verschuldenshaftung des Arbeitgebers für alle Schäden?
Die auf dem allgemeinen Schadenersatzrecht des ABGB beruhende Verschuldenshaftung trifft den Arbeitgeber im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern nur bei Sach- und sonstigen Vermögensschäden. Für Personenschäden existiert nämlich eine Sonderregelung, durch die die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall bzw Berufskrankheit auf Vorsatz eingeschränkt wird (siehe Kapitel 10.).

