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4. Mankohaftung des Arbeitnehmers

Kraft1. AuflOktober 2004

Was versteht man unter Mankohaftung?

Unter „Mankohaftung“ wird üblicherweise die schadenersatzrechtliche Verantwortung des Arbeitnehmers für ein in seinem Bereich aufgetretenes Manko verstanden. Als Manko bezeichnet man dabei einen Fehlbetrag an Geldbeträgen oder Waren, die dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Stellung im Rahmen des Betriebes anvertraut wurden.

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