Roland Miklau war in den vergangenen 25 Jahren für mich stets der verlässlichste, umfassend informierte Gesprächspartner im Bundesministerium für Justiz. Ihm habe ich viele wertvolle Auskünfte und Anregungen, vor allem auf dem Gebiet der Kriminalpolitik und der Rechtsstaatlichkeit zu verdanken. Er hat zum Beispiel als Verbindung zwischen Theorie und Praxis meine Tätigkeiten als Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirates für Oberösterreich und Salzburg sowie als Präsident der Österreichischen Forschungsstelle für Nachkriegsjustiz initiiert. Auch den aktuellen Fragen des Völkerstrafrechts stand der Jubilar stets aufgeschlossen gegenüber. So hat er etwa bereits unmittelbar nach dem Ende der Rom-Konferenz 1998 meine Herausgabe des von 51 Autoren aus allen Erdteilen verfassten „Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court“ ebenso uneingeschränkt unterstützt wie die von mir seither jährlich veranstaltete Salzburg Law School on International Criminal Law, Humanitarian Law and Human Rights Law 1. Ein solches Engagement war vor allem deshalb erfreulich, weil Österreich nicht gerade zu denjenigen Staaten zählt, die Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet haben 2.