vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ius in bello: Eskalation durch „Kollateralschäden“ wie durch Kriegsverbrechen Beweisbarkeit und Vermeidbarkeit? (Otto Triffterer)

Triffterer1. AuflSeptember 2006

Roland Miklau war in den vergangenen 25 Jahren für mich stets der verlässlichste, umfassend informierte Gesprächspartner im Bundesministerium für Justiz. Ihm habe ich viele wertvolle Auskünfte und Anregungen, vor allem auf dem Gebiet der Kriminalpolitik und der Rechtsstaatlichkeit zu verdanken. Er hat zum Beispiel als Verbindung zwischen Theorie und Praxis meine Tätigkeiten als Leiter der Kommission des Menschenrechtsbeirates für Oberösterreich und Salzburg sowie als Präsident der Österreichischen Forschungsstelle für Nachkriegsjustiz initiiert. Auch den aktuellen Fragen des Völkerstrafrechts stand der Jubilar stets aufgeschlossen gegenüber. So hat er etwa bereits unmittelbar nach dem Ende der Rom-Konferenz 1998 meine Herausgabe des von 51 Autoren aus allen Erdteilen verfassten „Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court“ ebenso uneingeschränkt unterstützt wie die von mir seither jährlich veranstaltete Salzburg Law School on International Criminal Law, Humanitarian Law and Human Rights Law 11Homepage der Salzburg Law School www.sbg.ac.at/ssk/docs/sbglawschool.htm .. Ein solches Engagement war vor allem deshalb erfreulich, weil Österreich nicht gerade zu denjenigen Staaten zählt, die Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet haben 22Siehe Triffterer, Österreichische Verpflichtungen zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts, ÖJZ 1996, 321 ff; vgl ders (Hrsg), Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court, Observers Notes Articles by Articles, 1. Aufl (1999), 2. Aufl (2007)..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!