I. Funktionen des Oberlandesgerichtes
Von den dem Oberlandesgericht1 nach § 33 Abs 12 zugewiesenen Zuständigkeiten erörtere ich jene nach der Z 1 (in Beziehung auf § 3 1 Abs 1 Z 2-4 als Rechtsmittelgericht über dem Einzelrichter im Ermittlungsverfahren), Z 3 (Entscheidung über Fortführungsanträge - §§ 195, 196) und Z 4 (Anklageeinspruchsgericht - § 212 ff)3. Während die beiden ersten Zuständigkeiten im Ermittlungsverfahren zum Tragen kommen, fällt die Einspruchsentscheidung bereits in das Hauptverfahren.
