Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen (§§ 193 Abs 4, 222 Abs 1 UGB).