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C. Pflichten der Aktionäre

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

3891
Den Aktionär treffen vorwiegend vermögensrechtliche Mitgliedschaftspflichten, nämlich die Pflicht zur Leistung der Geld- bzw Sacheinlagen, bisweilen noch die Pflicht zu Nebenleistungen. Ob eine allgemeine Treupflicht besteht, ist umstritten (dazu unten 3.).

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