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A. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

3862
Die Mitgliedschaft an der AG wird originär oder derivativ erworben: Aktien können einerseits bei der Gründung übernommen oder bei einer späteren Kapitalerhöhung gezeichnet werden, andererseits von einem bisherigen Aktionär durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen übergehen.

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