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IV. Aktionäre

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

Lit.: Siehe oben II.

3861
Aktionäre können natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften sein. Auch der europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) steht die Mitgliedschaft an einer AG offen (siehe oben III.A.3.).



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