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E. Größenabhängige Bestimmungen

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Wie bei der AG ist die Rechnungslegung bei kleinen und mittelgroßen GmbH (§ 221 Abs 1 und 2 UGB) erleichtert26952695Vgl hierzu auch Huemer, Größenabhängige Erleichterungen bei der Rechnungslegung (2002) passim.:

Kleine und mittelgroße GmbH müssen nur einen verkürzten Anhang aufstellen (§ 242 UGB).

Bei einer kleinen GmbH kann allerdings eine Minderheit, deren Anteil 10% des Stammkapitals oder einen Nennbetrag von 1.400.000 Euro erreicht, einen vollständigen Anhang begehren. Ein solches Vorgehen muss schriftlich vor Ablauf des Geschäftsjahrs bei der GmbH eingehen (§ 242 Abs 2 UGB).

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