Wie bei der AG ist die Rechnungslegung bei kleinen und mittelgroßen GmbH (§ 221 Abs 1 und 2 UGB) erleichtert2695: Kleine und mittelgroße GmbH müssen nur einen verkürzten Anhang aufstellen (§ 242 UGB).
Bei einer kleinen GmbH kann allerdings eine Minderheit, deren Anteil 10% des Stammkapitals oder einen Nennbetrag von 1.400.000 Euro erreicht, einen vollständigen Anhang begehren. Ein solches Vorgehen muss schriftlich vor Ablauf des Geschäftsjahrs bei der GmbH eingehen (§ 242 Abs 2 UGB).