Der Geschäftsführer ist notwendiges Organ der GmbH und zu deren Verwaltung und Vertretung berufen. Auch wenn er, wie sehr häufig, Gesellschafter der GmbH ist, bedarf er einer förmlichen Bestellung. Denn die Mitgliedschaft zur GmbH berechtigt nicht eo ipso zur Geschäftsführung (
Drittorganschaft;
Fremdorganschaft).