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VII. Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2062
Auf die Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren finden die Vorschriften des Sitzstaats der SCE Anwendung (Art 72 SCE-VO); siehe zur Auflösung §§ 36 ff GenG (Genossenschaften VI.), zur Liquidation §§ 41 ff GenG (Genossenschaften VII.) und zur Zahlungsunfähigkeit die Bestimmungen der GenKV (Genossenschaften I.F.).



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