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B. Erwerb der Mitgliedschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

2028
Die Mindestzahl der Gründungsmitglieder einer SCE beträgt fünf natürliche oder zwei juristische Personen aus zwei verschiedenen EU-Ländern (Personalstatut)1414Dazu Alfandari/Piot, Die Mitgliedschaft in der SCE, in Schulze, Europäische Genossenschaft. SCE - Handbuch 78 ff.. Neben den Gründern können auch zu einem späteren Zeitpunkt Rechtspersonen die Mitgliedschaft erwerben. Dies bedarf dann entweder der Zustimmung des Leitungsorgans (Vorstand; dualistisches System, unten VI.A.) oder der des Verwaltungsorgans (Verwaltungsrat; monistisches System, unten VI.B.). Gegen eine Ablehnung kann in der Generalversammlung Einspruch erhoben werden (Art 14 Abs 1 SCE-VO). Gemäß Art 14 Abs 2 SCE-VO kann die Mitgliedschaft in der Satzung von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden, wie zB der Einzahlung eines Mindestbetrags auf den Geschäftsanteil oder Bedingungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der SCE.

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