Die SCE ist eine
Gesellschaft, deren Grundkapital in Geschäftsanteile zerlegt ist. Die Mitgliederzahl und das Grundkapital der SCE sind veränderlich (Art 1 Abs 2 SCE-VO). Die SCE besitzt
Rechtspersönlichkeit, ist daher selbst Träger von Rechten und Pflichten (Art 1 Abs 5 iVm Art 18 SCE-VO).